Bewirtungskosten (nicht abzugsfähig)
Bewirtungskosten sind lediglich zu 70% steuerlich absetzbar. Der Vorsteuerabzug bleibt allerdings in der vollen Höhe erhalten. Damit die nicht abzugsfähigen 30% der Bewirtungskosten automatisch umgebucht werden, ist ein individueller Steuerschlüssel zu erfassen. Mittels der Funktion Zusätzliches>Spezialtabellen>USt.-Schlüssel ist der Vorsteuerschlüssel, z.B. „55“ mit einer Faktor2-Funktion zu belegen: Dabei wird das Konto Weiterlesen…