Anlagen EÜR und AVEÜR für 2017
Für die Übermittlung der EÜR ist ab dem Veranlagungszeitraum 2017 die Übermittlung der Anlage AVEÜR, also die Anlage zur Übermittlung der Anlagegüter notwenig, insofern Abschreibungen oder die Auflösung eines Sammelpostens in der EÜR angegeben werden. Diese Anlage AVEÜR wird als Bestandteil des ANLAG Programmes automatisch mit der EÜR mitübertragen.Anwender, die Weiterlesen…