EÜR 2021

Mit der aktuellen Version kann die Anlage EÜR für das Geschäftsjahr 2021 ausgegeben und mittels ELSTER an das Finanzamt übermittelt werden. Die E-Bilanz für 2021 kann mit dieser Version noch nicht übertragen werden, diese Funktion wird in einer zukünftigen Version zur Verfügung gestellt.

Kontenrahmen und Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung 2022

Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung 2022 Mit der aktuellen ELSTER-Version können bereits die Dauerfristverlängerungen und bzw. die Sondervorauszahlung für 2022 übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass für 2022 diese jeweils aus dem Geschäftsjahr 2021 heraus zu erstellen sind. Kontenrahmen 2022 Die Kontenrahmen für das Geschäftsjahr 2022 stehen jetzt zur Verfügung.

Digitalpaket FIBU-Portal

Wir freuen uns, Sie über das große Portal-Update der rodat-FIBU informieren zu können! Ihr individuelles FIBU-Portal: Von Ihrer Kanzlei für Ihre Mandanten Mandantenspezifische Dokumentenverwaltung: Alle Dokumente in der FIBU abrufen Nachrichtenversand: Direkte und sichere Kommunikation mit Ihren Mandanten Auswertungsversand: Das Versenden von Auswertungen war noch nie so einfach Digitale Buchungsbelege: Weiterlesen…

Umsatzsteuervoranmeldung 2021

Mit der aktuellen Version kann die Umsatzsteuervoranmeldungen für 2021 übermittelt werden. Wichtig: Stellen Sie sicher, dass das aktuelle Geschäftsjahr mit dem Kontenrahmen für 2021 eingerichtet wurde. Sie erkennen das sofort, wenn bei Aufruf des Umsatzsteuerschlüssels 3 (unter FIBU/Zusätzliches/Spezialtabellen/USt.-Schlüssel) der USt.-Satz 1 19% beträgt und bis 31.12.2030 gültig ist. Der USt.-Satz Weiterlesen…

Umsatzsteuerschlüssel bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Bei Mandanten mit abweichendem Wirtschaftsjahr kann es vorkommen, dass Umsatzsteuerschlüssel zum 31.12.2020 ablaufen, bei Buchungen ab dem 1. Januar also mit dem Steuersatz 0,00 % gerechnet werden. Mit dem aktuellen Update wird bei diese Steuerschlüsseln das Gültigkeitsdatum auf das Ende des Wirtschaftsjahres verschoben. Sollte bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr bereits Buchungen Weiterlesen…

Abweichendes Wirtschaftsjahr: Steuerrechnung ab 1.1.2021

Bei abweichenden Wirtschaftsjahren 2020/2021 ergibt sich die Problematik, dass nach der ersten Steuersatzänderung am 1.7.2020 eine weitere Steuersatzänderung am 1.1.2021 angewendet werden muss. Mit der aktuellen Version wird ab dem 1.1.2021 wieder der Steuersatz vom Zeitraum vor dem 1.7.2020 angewendet. Sollte bereits ein Buchungsvorlauf für das Kalenderjahr 2021 verarbeitet worden Weiterlesen…