ANLAG
Einstieg in die Anlagenbuchführung rodat-ANLAG
Da ab dem Veranlagungszeitraum 2017 die Anlage AVEÜR zur Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) bzw. der Anlagenspiegel zur E-Bilanz verpflichtend ist, ist es sinnvoll die Anlagenbuchführung rodat-ANLAG einzusetzen. Die dort erfassten bzw. errechneten Werte werden automatisch in die Anlage AVEÜR bzw. den Anlagenspiegel zur E-Bilanz übernommen. Der Einstieg in die Anlagenbuchführung wird hier Weiterlesen…