Ist es notwendig einen Ist-Versteuerer auf Soll-Versteuerung umzustellen, so müssen die Umsatzsteuerbeträge, die auf dem Konto „Umsatzsteuer nicht fällig“ geparkt sind, auf das Konto „Umsatzsteuer fällig“ umgebucht werden.

Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

Der Umsatzsteuerartenschlüssel wurde noch nicht umgestellt:

  • Der noch offene Rechnungsbetrag wird zunächst als Zahlungseingang gebucht. Dabei wird automatisch die Umsatzsteuer als fällig umgebucht, der Betrag erscheint auf der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
  • Anschließend wird der „Umsatzsteuerartenschlüssel“ in den Umsatzsteuer-Programmdaten von Ist-Versteuerer auf Soll-Versteuerung umgestellt.
  • Abschließend wird die zuvor gebuchte Zahlung mittels Generalumkehr wieder storniert. Beim Soll-Versteuerer bleibt diese Buchung ohne Auswirkung auf die Umsatzsteuerkonten, die Konten sind wieder korrekt.

Der Umsatzsteuerartenschlüssel wurde bereits umgestellt:

  • Alle Umsätze, die noch nicht in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ausgewiesen sind, werden mittels einer Buchung auf ein weiteres Erlöskonto ohne Automatikfunktion gebucht. Das Konto „Umsatzsteuer nicht fällig“ ist zudem durch Umbuchung auf dieses weitere Erlöskonto ohne Automatikfunktion aufzulösen.
    Umbuchung der Bruttoumsätze von Konto 8000 (SKR03) oder 4000 (SKR04) auf Konto 8001 (SKR03) oder 4001 (SKR04) unter Angabe des betreffenden Steuerschlüssels:

Beispiele:

  • 1.190,00 Gegenkonto 308000 an  Konto 8001 bzw.
  • 1.190,00 Gegenkonto 304000 an  Konto 4001
    und
  • 190,00 Gegenkonto 1766 an Konto 8001 bzw.
  • 190,00 Gegenkonto 3816 an Konto 4001
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