In der Mandantenadresse der Bilanz ist für Jahresabschlüsse ab 2021 die Taxonomie „008“ (Taxonomie 6.4) einzustellen. Diese kann bei den Jahresabschlüssen 2020 und 2021 angewendet werden.
Neu ist hier, dass für alle Jahresabschlüsse, die nicht eine Eröffnungsbilanz darstellen, automatisch mit der Gewinn- und Verlustrechnung ein Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich (BVV) erstellt wird.
Dieser vergleicht den in der Bilanz ausgewiesenen Gewinn mit dem Gewinn laut BVV. Gewinn ist laut BVV der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. Auf die korrekte Verbuchung des Kapitals, insbesonders der EB-Werte, ist daher zu achten!
Soll eine Eröffnungsbilanz erstellt werden, so ist diese entsprechend zu markieren und der Auswertungsumfang lediglich auf die Bilanz ohne G&V zu beschränken. Damit wird auch kein BVV erstellt.
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften kann der BVV mittels Tabelle ermittelt werden. Bei Kapitalgesellschaften werden BVV relevante Buchungen, beispielsweise bei Ausschüttungen, mit der Funktion BVV Relevanz unter BILANZ> Umbuchungen definiert.