Mit der aktuellen ELSTER-Version können die Umsatzsteuervoranmeldungen, Dauerfristverlängerungen und die Sondervorauszahlungen für 2024 übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass die Dauerfristverlängerungen und Sondervorauszahlungen für 2024 jeweils aus dem Geschäftsjahr 2023 heraus zu erstellen sind.
Die Kontenrahmen 03 und 04 für das Geschäftsjahr 2024 stehen jetzt zur Verfügung.