Mit der aktuellen ELSTER-Version können die Umsatz­steuervoranmeldungen, Dauerfristverlängerungen und die Sondervorauszahlungen für 2024 übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass die Dauerfristverlängerungen und Sondervorauszahlungen für 2024 jeweils aus dem Geschäftsjahr 2023 heraus zu er­stellen sind.

Die Kontenrahmen 03 und 04 für das Geschäftsjahr 2024 stehen jetzt zur Verfügung.