Mit der aktuellen Version kann die Umsatzsteuervoranmeldung für 2023 an die Finanzverwaltung übertragen werden.
Neu ist dabei der Ausweis der Steuerpflichtigen Umsätze mit dem Steuersatz von 0%.
Liegen also die Voraussetzungen für die Verwendung des Nullsteuersatzes vor, also z.B. bei Lieferung von Solarmodulen ab dem 01.01.2023 gemäß den gesetzlichen Bedingungen, sind die Erlöse mit dem Automatikschlüssel S0 zu buchen.
Folgende Konten sind mit diesem Schlüssel belegt:
Konto | SKR 03 | SKR 04 | SKR 80/81 |
Erhaltene versteuerte Anzahlungen 0% USt | 1714 | 3264 | 1714 00 |
Erlöse 0% Umsatzsteuer | 8290 | 4290 | 8290 00 |
Erlösschmälerungen 0% USt | 8719 | 4719 | 8719 00 |
Gewährte Skonti 0% USt | 8734 | 4734 | 8734 00 |
Der Ausweis erfolgt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ab 2023 unter der Kennziffer 87 als Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 0 %.