Mit der aktuellen ELSTER-Version können bereits die Dauerfristverlängerungen und die Sondervorauszahlungen für 2023 übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass für 2023 diese jeweils aus dem Geschäftsjahr 2022 heraus zu er­stellen sind.
Die Kontenrahmen 03 und 04 für das Geschäftsjahr 2023 stehen jetzt zur Verfügung.