Das Formular UStVA für Januar 2021 hatte in der vorigen Version die Umsätze mit dem alten ermäßigter Umsatzsteuersatz (5 %, Steuerschlüssel 4) in der Zeile für die ermäßigte Umsatzsteuer (Zeile 21) statt in der Zeile für Umsätze zu anderen Steuersätzen (Zeile 22) ausgewiesen.
Sollte dieser Fall aufgetreten sein, so empfiehlt es sich, eine berichtige UStVA für Januar 2021 zu übermitteln.