Wurde das Konto „Abziehbare Vorsteuer 5%“ (SKR03 1568, SKR04 1403, Steuerschlüssel 6) bebucht, so wird diese in der UStVA 2021 nicht ausgewiesen. Mit dem Jahresupdate wird dieses Fehler beseitigt. Bitte prüfen Sie, ob dieser Sachverhalt auf eine bereits abgegebene UStVA zutrifft.
Wird in der UStVA 2021 ungewollt ein Betrag unter Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge in der Kennziffer 37 ausgewiesen, so wurde der Steuerschlüssel 59 nicht korrekt umgestellt. In diesem Fall ist im Steuerschlüssel 59 unter Vorsteuer das Konto „Vorsteuer aus Minderung nach §17 UStG “ (SKR03 1586, SKR04 1437) einzutragen. Die Funktion hierzu wird unter FIBU>Zusätzliches>Spezialtabellen>USt.Schlüssel aufgerufen.