Bei abweichenden Wirtschaftsjahren 2020/2021 ergibt sich die Problematik, dass nach der ersten Steuersatzänderung am 1.7.2020 eine weitere Steuersatzänderung am 1.1.2021 angewendet werden muss.
Mit der aktuellen Version wird ab dem 1.1.2021 wieder der Steuersatz vom Zeitraum vor dem 1.7.2020 angewendet. Sollte bereits ein Buchungsvorlauf für das Kalenderjahr 2021 verarbeitet worden sein, so wurde beim abweichenden Wirtschaftsjahr 2020/2021 hier weiterhin der Regelsteuersatz von 16 % angewendet. Diese Journalschreibung ist daher mittels Datensicherung zurückspeichern wieder aufzuheben und anschließend neu zu verarbeiten.