Ermittlung der nicht abziehbaren Schulden für Einzelunternehmen:

Diese Auswertung kann jetzt in den Bilanzauswertungen als Formular SZ erstellt werden.

Als Zuordnungstabelle ist die Tabelle für die Anlage EÜR, also 1E03 oder 1E04, zu verwenden.

Weitere Angaben, die nicht der Buchhaltung zu entnehmen sind, können im Programmreiter Anlage SZE hinterlegt werden: