Das Konjunkturpaket zur Coronakrise beinhaltet eine zeitlich beschränkte Mehrwertsteuersenkung vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020.
Hierzu müssen vorhandene Steuerschlüssel geändert und neue hinzugefügt werden. Ebenso werden die Kontenrahmen um neue Standardkonten ergänzt, bereits vorhandene Konten teilweise mit Steuerschlüssel belegt oder deren Steuerschlüssel geändert.
Alle automatisch durchgeführten Anpassungen werden dokumentiert und können unter Verwaltung> Protokolle anzeigen… eingesehen werden.
Diese sollte insbesonders eingesehen werden, falls Konten individuell mit Steuerschlüsseln versehen wurden, da sich diese geändert haben könnten.
Das Buchen mit den Standardschlüsseln kann unverändert fortgeführt werden, wobei der jeweilige Steuersatz aus dem Belegdatum resultiert (Näheres dazu unten).
Erscheint beim gewohnten Buchen mit Steuerschlüsseln eine Fehlermeldung wie „Gegenkonto ist ein automatisches Konto!“, beispielsweise bei der Eingabe im Gegenkonto 908410 (SKR03), bzw. 904410 (SKR04), so liegt das daran, dass dieses Konto zwischenzeitlich mit einem automatischen Steuerschlüssel versehen wurde. Das Konto ist dann zu kontrollieren, ob es dem richtigen Steuersatz belegt ist, und die Buchung kann dann ohne vorgesetzten Steuerschlüssel erfasst werden.
Beim Rücksetzen eines Geschäftsjahres ist besonders darauf zu achten, ob im Protokoll verwendete Konten aufgeführt werden, bzw. ob sie nach der Umstellung noch den gleichen Steuersatz haben. Anderenfalls würde eine Neuverarbeitung zu einem geänderten Ergebnis führen.
Standard-Steuerschlüssel mit belegdatumsabhängigem Steuersatz:
bis 30.06.2020 | ab 01.07.2020 | ||
0 | Steuerfrei ohne Vorsteuerabzug | ||
1 | Steuerfrei mit Vorsteuerabzug | ||
2 | Umsatzsteuer ermäßigter Satz | 7,00% | 5,00% |
3 | Umsatzsteuer voller Satz | 19,00% | 16,00% |
4 neu | Umsatzsteuer alter ermäßigter USt.satz | – | 7,00% |
5 | Umsatzsteuer alter voller USt.satz | 16,00% | 19,00% |
6 neu | Vorsteuer alter ermäßigter VSt.satz | – | 7,00% |
7 | Vorsteuer alter voller Vorsteuersatz | 16,00% | 19,00% |
8 | Vorsteuer ermäßigter Satz | 7,00% | 5,00% |
9 | Vorsteuer voller Satz | 19,00% | 16,00% |
10 | nicht steuerbare Lieferung EU | ||
11 | steuerfreie innergem. Lieferung mit USt-IdNr. | ||
12 | innergem. Lieferung ohne USt-IdNr. | 7,00% | 5,00% |
13 | innergem. Lieferung ohne USt-IdNr. | 19,00% | 16,00% |
14 neu | innergem. Lieferung ohne USt-IdNr. | – | 7,00% |
15 | innergem. Lieferung ohne USt-IdNr. | 16,00% | 19,00% |
16 neu | steuerpflichtiger innergem. Erwerb | – | 7,00% |
17 | steuerpflichtiger innergem. Erwerb | 16,00% | 19,00% |
18 | steuerpflichtiger innergem. Erwerb | 7,00% | 5,00% |
19 | steuerpflichtiger innergem. Erwerb | 19,00% | 16,00% |
Die Standardkonten beispielsweise für Umsatzerlöse mit dem vollen Steuersatz (8400 bzw. 4400) und für den ermäßigten Steuersatz (8300 bzw. 4300) werden wie gewohnt bebucht. Das erfasste Belegdatum entscheidet darüber, ob der alte (19% bzw. 7%) oder der neue Steuersatz (16% bzw. 5%) verwendet wird.
Soll bei einer Buchung nach dem 30.06. der zuvor gültige Steuersatz (also 19% bzw. 7%) verwendet werden, so ist der Steuerschlüssel für den jeweils alten Steuersatz für die Vor- oder die Umsatzsteuer in der Buchung zu verwenden: Steuerschlüssel siehe Tabelle oben: 4, 5, 6, 7 und 14,15, 16 und 17.
Soll andererseits bei einer Buchung vor dem 01.07. bereits der neue volle Steuersatz verwendet werden, so sind auch hier die Steuerschlüssel 5 und 7 bzw, 15 und 17 zu verwenden. Für den ermäßigten Steuersatz gibt es diese Steuerschlüssel zur Eingabe im Feld BU Gegenkonto nicht!
Es sind aber auch Konten eingerichtet, welche ganzjährig automatisch den neuen oder den alten Steuersatz unabhängig vom Belegdatum verwenden.
Beispielsweise:
SKR 03 | SKR 04 | Konto |
8333 | 4333 | Erlöse 5% Umsatzsteuer |
8334 | 4334 | Erlöse 7% Umsatzsteuer |
8340 | 4340 | Erlöse 16% Umsatzsteuer |
8410 | 4410 | Erlöse 19% Umsatzsteuer |
8731 | 4731 | Gewährte Skonti 7% Umsatzsteuer |
8732 | 4732 | Gewährte Skonti 5% Umsatzsteuer |
8735 | 4735 | Gewährte Skonti 16% Umsatzsteuer |
8736 | 4736 | Gewährte Skonti 19% Umsatzsteuer |
3731 | 5731 | Erhaltene Skonti 7% Vorsteuer |
3732 | 5732 | Erhaltene Skonti 5% Vorsteuer |
3737 | 5737 | Erhaltene Skonti 16% Vorsteuer |
3736 | 5736 | Erhaltene Skonti 19% Vorsteuer |
1711 | 3260 | Erhaltene Anzahlungen 7% Umsatzsteuer |
1712 | 3261 | Erhaltene Anzahlungen 5% Umsatzsteuer |
1717 | 3270 | Erhaltene Anzahlungen 16% Umsatzsteuer |
1718 | 3272 | Erhaltene Anzahlungen 19% Umsatzsteuer |
1511 | 1181 | Geleistete Anzahlungen 7% Vorsteuer |
1512 | 1182 | Geleistete Anzahlungen 5% Vorsteuer |
1517 | 1184 | Geleistete Anzahlungen 16% Vorsteuer |
1518 | 1186 | Geleistete Anzahlungen 19% Vorsteuer |
Wird nach dem 30.06.2020 ein Skonto gebucht, der sich auf eine 19% Rechnung bezieht, so ist mit dem Steuerschlüssel für den alten Umsatzsteuersatz zu buchen.
z.B. Buchung einer Zahlung an/von Konto 10000 und 70000 mit Skonto:
Umsatz | Gegenkonto | Beleg | Datum | Konto SKR03/SKR04 | Skonto |
---|---|---|---|---|---|
97,00S | 5 10000 | 123 | 05.07 | 1200/1800 | 3,00 |
190,00H | 7 70000 | 789 | 10.07 | 1200/1800 | 10,00 |
Die Verwendung der Steuerschlüssel 5 für die Umsatzsteuer und 7 für die Vorsteuer bewirkt, dass der Skonto jeweils auf das Skontokonto für 19% gebucht wird und entsprechend auch 19% Mehrwertsteuer herausgerechnet werden.
Wichtig beim Istversteuerer:
Wurde ein Umsatz mit einem Automatikkonto mit alphanumerischen Schlüssel gebucht, so ist bei der Zahlung unbedingt der passende Umsatzsteuerschlüssel, also 2,3,4 oder 5 zu verwenden. Da der alphanumerischen Schlüssel, z.B. F3 für ganzjährig 19% Umsatzsteuer, nicht in der Buchungsmaske eingefügt werden kann erfolgt weder eine Umsatzsteuerberechnung mit dem Umsatzsteuerschlüssel 2 oder 3, noch eine „Aufhebung der Automatik“ mit dem Berichtigungsschlüssel „40“.