Dauerfristverlängerung und Umsatzsteuervoranmeldung
Mit der neuesten ELSTER-Version können bereits die Dauerfristverlängerungen und Umsatzsteuervoranmeldungen für 2019 übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass die Dauerfristverlängerungen für 2019 jeweils aus dem Geschäftsjahr 2018 heraus zu erstellen sind.
Die Kontenrahmen für das Geschäftsjahr 2019 werden im Januar 2019 ausgeliefert.