Mit der aktuellen Version kann die E-Bilanz für Jahresabschlüsse ab 2017 übertragen werden.

In der Mandantenadresse der Bilanz ist für Jahresabschlüsse ab 2017 die Taxonomie „004“ einzustellen.

Ab 2017 ist mit der E-Bilanz zwingend der Anlagespiegel zu übertragen.

Daher ist dieser vor dem Übermitteln mit der Funktion Anlagespiegel (Assistent) im E-Bilanz Auswertungsmenü anzulegen.

Bei Mandanten, deren Inventar mit dem Programm ANLAG bereits angelegt ist, werden mittels dem Programmknopf Werte aus ANLAG übernehmen die Felder automatisch belegt. Bei allen anderen Mandanten müssen vor der Übermittlung die Werte der in der Buchhaltung bebuchten Bilanzpositionen eingetragen werden.

Dies geht am einfachsten, wenn zunächst die Jahressalden der Konten der Anlagepositionen mit der SUSA ermittelt werden. Anschließend sind diese Salden in die entsprechenden Bilanzpositionen in das Eingabefeld Buchwert zum Ende der Periode einzutragen. Soweit es Unterpositionen der Anlagepositionen gibt, sind diese mittels Mausklick zu öffnen. In die Positionen, die zugehörige Konten anzeigen, ist dann jeweils der entsprechende Wert aus der SUSA dieser Konten einzutragen.

Wichtig: Die manuell und die automatisch eingetragenen Werte müssen denen der Buchhaltung entsprechen. Eine Übermittlung wird sonst von Elster abgelehnt.