BWA’s für SKR 80 und SKR 81
Die Kontenrahmen für Zahnärzte (SKR 80) und Ärzte (SKR 81) wurden komplett überarbeitet und erweitert.
Wird ein neues Geschäftsjahr mit einem dieser Kontenrahmen eingerichtet, so wird automatisch der Mandant über alle Geschäftsjahre auf sechstellige Sachkontenlänge erweitert. Diese Erweiterung kann nicht rückgängig gemacht werden. Ist dies nicht gewünscht, so darf beim Einrichten nicht der SKR 80 oder SKR 81 angewählt werden. Vielmehr ist dann beispielsweise der SKR 03 zukünftig für das Einrichten von Geschäftsjahren zu verwenden.
Neben den BWA’s 01, 02, 43, 45 und 51 werden zudem die BWA’s A1 und A2 für Auswertungen angeboten. Die BWA’s A1 und A2 sind für die Geschäftsjahre zu verwenden, die noch mit dem SKR 80 bzw. 81 mit kurzer Sachkontenlänge, also in der Regel bis 2016, eingerichtet wurden. Die BWA A1 steht inhaltlich für die DATEV BWA 01, die BWA A2 für die Zahnärzte/Ärzte BWA 02.
Gesellschafterzuordnungen auf Ausgaben
Wurden bei Personengeschaften Buchungen auf Kapitalkonten mit der Zuordnung von Gesellschaftern erfasst, so werden diese Zuordnungen jetzt auf den diversen Auswertungen wie Buchungslisten, Primanota oder Konten ausgewiesen.
Vor dem Buchungstext wird dabei in Klammer die Nummer des Gesellschafters aus den Mandantenstammdaten (GesID) ausgewiesen: z.B. (1) steht für den Gesellschafter Nummer 1, (2) für den Gesellschafter Nummer 2 usw.