Dauerfristverlängerung und Umsatzsteuervoranmeldung
Mit der neuesten ELSTER-Version können die Dauerfristverlängerungen und Umsatzsteuervoranmeldungen für 2017 übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass die Dauerfristverlängerungen für 2017 jeweils aus dem Geschäftsjahr 2016 heraus zu erstellen sind.
In diesen Formularen wurde ab 2017 ein neues Feld eingefügt:
„Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung“
Dieses Feld ist laut Anleitung für folgende Zwecke zu verwenden:Wenn über die Angaben in der Anmeldung der Sondervorauszahlung hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden sollen, tragen Sie bitte eine „1“ in das Feld ein. Gleiches gilt, wenn bei den in der Steueranmeldung erfassten Angaben bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt wurde. Diese Angaben sind in einer von Ihnen zu erstellenden gesonderten Anlage zu machen, welche mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Anmeldung der Sondervorauszahlung“ zu kennzeichnen ist. Wenn Sie der Steueranmeldung lediglich ergänzende Aufstellungen oder Belege zu Ihren Eintragungen beifügen wollen, ist keine Eintragung erforderlich.
mit folgender Einschränkung:
Wenn Sie der Steueranmeldung lediglich ergänzende Aufstellungen oder Belege beifügen wollen, ist nicht hier, sondern in Zeile 15 eine Eintragung vorzunehmen (Damit ist das Feld Belege werden eingereicht gemeint).
Das neue Feld Ergänzende Angaben werden nachgereicht steht unter den Formularoptionen in der Auswertungsmaske zur Umsatzsteuer. Sobald dieses aktiviert wurde kann mittels dem Programmknopf Begründung erfassen in einem Textfeld ein Text mit maximal 180 Zeichen erfasst werden. Dieser Text wird mittels ELSTER mit übertragen, falls das Feld Ergänzende Angaben… aktiviert ist. Beim Formulardruck wird der Text nicht ausgegeben, sondern ist auf einem separaten Blatt mit einzureichen.
Dieser Text bleibt innerhalb des Geschäftsjahres erhalten, und ist gegebenenfalls bei der nächsten Übertragung zu ändern oder zu deaktivieren. Bei der Jahresübernahme wird er nicht in das nächste Geschäftsjahr übernommen.
Kontenrahmen
Die Version 2017 der Kontenrahmen 03, 04 und 14 für die Anlage der neuen Geschäftsjahre sind in der aktuellen Version bereits enthalten. Die Kontenrahmen 80 und 81 für Ärzte und Zahnärzte sind mit dem Geschäftsjahr 2017 eingestellt worden. Es wird empfohlen, das Geschäftsjahr 2017 mit den Kontenrahmen 03 oder 04 einzurichten.