Mit der aktuellen Version ist es nun möglich, auch Personengesellschaften
mittels E-Bilanz zu übertragen.
Wichtig sind dabei zum einen die korrekten Eintragungen der Stammdaten
zur Personengesellschaft, wie beispielsweise die Gesellschafterdaten.
Zum anderen ist das Kapital auf die für die Steuerbilanz gültigen Konten
zu verbuchen. Anderenfalls wird eine Abweichung der Bilanzsumme zwischen
Aktiv- und Passivseite die Übertragung verhindern.