E-Bilanz

Mit der aktuellen Version kann die E-Bilanz für Jahresabschlüssel ab 2013
übertragen werden. Detaillierte Informationen hierzu entnehmen Sie der
Anlage „Einführung zur rodat-FIBU E-Bilanz“.

Anlage SZE

Zur Erstellung einer Anlage EÜR ist es nun möglich, die zugehörige
Anlage SZE für die Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen zu
übertragen.

Bei der Erstellung der Elster-Übertragung kann in der Eingabemaske
neben dem Programmreiter „Steuerpflichtiger“ der Programmreiter
„Anlage SZE“ aufgerufen werden. Hier können ergänzende Angaben, welche
nicht der FIBU zu entnehmen sind, gemacht werden.

Die Anlage SZE wird automatisch immer erstellt, wenn die
„Übrigen Schuldzinsen“ über 2.050,- EUR betragen.