Die Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung erfolgt nun nicht mehr
mittels der Übertragungsdatei, welche über das Portal des Bundeszentralamtes
für Steuern „www.bzst.bund.de“ hochgeladen wurde, sondern mittels dem
ELSTER-Modul.

Nach Installation der aktuellen Version werden mittels Ausgabe-Art
„ZM-ELSTER-Übermittlung“ in den Umsatzsteuer-Auswertungen automatisch
die Daten zur ZM an die Finanzbehörden gesendet. Der Ablauf entspricht
dem der ELSTER Übermittlung der UStVA und der Anlage EÜR. Es kann auch
hier zunächst eine Testübertragung gewählt werden.

Wichtig: Die ZM kann nur authentifiziert, also mit Zertifikat, übermittelt
werden!
Zudem erscheinen in der jetzigen Version die gemeldeten Sätze nicht auf der
als PDF-Datei ausgegebenen ZM. Daher wird der bekannte Formulardruck mit den
Meldesätzen zusätzlich mit ausgegeben. Dieser ist jedoch kein Beleg für die
erfolgreiche Übertragung.

Erscheint die Meldung „Achtung: ZM wurde nicht mittels ELSTER übertragen!“,
so müssen zunächst die Korrekturen laut Protokolldatei vorgenommen werden.

Nur die ZM als PDF-Datei mit der seitlich angegebenen 19 stelligen
Übertragungsnummer gilt als Quittung für die erfolgreiche Übertragung!

Die Finanzbehörden wollen in Kürze eine erweiterte Version freigeben,
welche auch die gemeldeten Datensätze ausgibt. Sie erhalten diese dann
im Rahmen eines Updates.