Mit vorliegender Version erfolgt die Authentifizierung der
EÜR ELSTER-Übertragung analog der Authentifizierung der UStVA.

Das bedeutet, dass die Art der Authentifizierung und die PIN
nicht mehr innerhalb der Bilanz-Auswertung anzugeben ist,
sondern nun die Angaben zur ELSTER-Signatur im Mandanten, bzw.
Kanzleimandanten verwendet wird.

Zu Fragen zur Einrichtung wird auf die Anlage der vorherigen
FIBU-Mitteilung vom 21.11.2012 verwiesen.