Aufgrund einer Gesetzesänderung (StDÜV) ist die elektronische
Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung, Dauerfristverlängerung,
Sondervorauszahlung und Lohnsteueranmeldung ab 01.01.2013 nur noch
authentifiziert möglich. Dies gilt ab diesem Zeitpunkt auch für
zurückliegende (Vor)Anmeldungszeiträume.
Das bedeutet für Sie, dass Sie ein elektronisches Zertifikat benötigen.
Falls Sie für die Übertragung der Lohnsteueranmeldung bereits über ein
Zertifikat verfügen, können Sie dieses auch für die Umsatzsteuer verwenden.
Sie erhalten ein Zertifikat durch eine Registrierung im ElsterOnline-Portal
unter www.elsteronline.de/eportal.
Da die Registrierung bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen kann, sollten Sie
diese kurzfristig vornehmen.
Sie erhalten in den nächsten Wochen ein FIBU-Update, mit dem sowohl mit
Software-Zertifikat, als auch mit dem USB-Sicherheitsstick authentifiziert
übertragen werden kann.