Die UStVA, gültig ab Juli 2011, enthält einen Fehler in der Zeile 48
(Kennziffern 46 und 47):

„Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen
Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern (§13b Abs. 1 UStG)“

Diese Bemessungsgrundlage und Steuer wurde für Juli nicht ausgegeben.

Kontrollieren Sie sicherheitshalber, ob in bereits an ELSTER übergebenen
Übermittlungssätzen dieser Sachverhalt fehlt.

In diesem Falle übergeben Sie nach der Installation die Umsatzsteuer
einfach erneut an ELSTER. Bei einer erneuten Übermittlung wird diese
automatisch als Berichtigung gesendet.