Für die Übermittlung der EÜR ist ab dem Veranlagungszeitraum 2017 die Übermittlung der Anlage AVEÜR, also die Anlage zur Übermittlung der Anlagegüter notwenig, insofern Abschreibungen oder die Auflösung eines Sammelpostens in der EÜR angegeben werden.

Diese Anlage AVEÜR wird als Bestandteil des ANLAG Programmes automatisch mit der EÜR mitübertragen.Anwender, die über keine Lizenz des ANLAG Programmes verfügen und auch keine erwerben wollen müssen die Werte für die Anlagen EÜR und AVEÜR mittels anderer Programme, beispielsweise dem Online-Formular unter www.elster.de übermitteln.
Wir empfehlen dabei, zunächst das Anlage EÜR-Formular aus dem BILANZ-Programm zu drucken und diese Werte einfach in das Online-Formular einzutragen. Die Werte für die Anlage AVEÜR sind hingegen separat zu ermitteln.

Als weitere Neuerung gilt, dass die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen aus der Anlage EÜR entfernt wurde. Die Rückgängigmachung von berücksichtigten Investitionsabzugsbeträgen ist dem Finanzamt künftig durch Übermittlung einer berichtigten Anlage EÜR für das Jahr anzuzeigen, in dem der Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt wurde (siehe BMF-Schreiben vom 9.10.2017).