Neuer Buchungssachverhalt für § 13b:

Folgender neuer Buchungssachverhalt für den § 13b steht für Belege ab dem 01.07.2011 in der Buchungsmaske zur Verfügung:

Lieferungen von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen

Diese werden in den Kennziffern 78 (BMGL) und 79 (Steuer) der UStVA ab Juli 2011 ausgewiesen.

Beim Buchen von Lieferungen mit den Steuerschlüsseln 91, 92, 94 und 95 kann ab dem 01.07.2011 dieser Sachverhalt angewählt werden. Verbucht werden diese Umsätze intern auf die neuen Steuerschlüssel G6, G7, G8 und G9.

Zudem werden Erlöse für diesen Sachverhalt ebenfalls auf der UStVA ab Juli 2011 unter der Kennziffer 68 als Bemessungsgrundlage, aber natürlich ohne Steuer, ausgewiesen.

Dafür stehen neue Konten „Erlöse Lieferung Mobilfunkger. nach §13b“ und „Gewährte Skonti Mobilfunkger. §13b UStG“ für SKR 03 (8335+8738), SKR 04 (4335+4738) und SKR 01 (8527+2134) zur Verfügung.

Für andere Kontenrahmen sind bei Bedarf diese Konten mit der neuen allgemeinen Funktion 72510 „Erlöse Mobilfunkger.“ einzurichten.

Das neue Umsatzsteuerformular „11B“, gültig ab 07/2011 weist diese neuen Sachverhalte aus. Das aktuelle Formular „11“ ist jetzt nur noch bis 06/2011 gültig. Die Verwendung des passenden Formulars erfolgt automatisch.

Für die ELSTER-Übertragung der neuen Kennziffern wurde eine neue Version bereitgestellt.

Die Nummerierung der Primanotaseiten kann nicht mehr in der Vorlaufmaske eingestellt werden. Diese werden jetzt beim Primanotadruck und bei der Journalschreibung automatisch vergeben.