Für alle Anwender des Anlageprogramms ändert sich nichts, die Werte aus der Anlagenbuchhaltung können automatisch mit dem Anlagespiegel-Assistenten für die E-Bilanz übernommen werden.
Die manuelle Erfassung ist ab der Taxonomie 6.4 allerdings etwas aufwendiger geworden.
Während zuvor lediglich die Erfassung des Buchwertes der Bilanzposition des Anlagevermögens nötig war, wird dieser nun aus mehreren Eingaben ermittelt.
Folgende Werte müssen Sie mindestens angeben:
- AHK zum Jahresanfang
- Kumulierte AfA zum Jahresanfang
- planmäßige Abschreibung (falls vorhanden)
- Buchwert zum Vorjahresende
Die Werte AHK zum Jahresanfang und Kumulierte AfA zum Jahresanfang sind aus der rodat-FIBU nicht direkt ableitbar und müssen gegebenenfalls selbst verwaltet werden.
Falls weitere Werte vorhanden sind (z.B. Zugänge, Abgänge oder Sonderabschreibung), müssen diese auch erfasst werden. Der Buchwert zum Ende der Periode wird automatisch berechnet und kann nicht eingegeben werden.
Zur Übertragung der E-Bilanz muss folgende Bedingung erfüllt sein:
AHK zum Jahresanfang ./. Kumulierte AfA zum Jahresanfang = Buchwert zum Vorjahresende
Achten Sie darauf, dass die Werte in der richtigen Bilanzposition erfasst werden, der Assistent zeigt die jeweiligen Kontenbereiche an.